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Mit unserer über 40jährigen Erfahrung

machen wir für Sie das Beste draus!

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Warum?

Etwa 10 % der deutschen Bevölkerung sind auf Barrierefreiheit zwingend angewiesen,

beachtliche 30 bis 40 % benötigen Barrierefreiheit als grundlegende Hilfe im alltäglichen Leben und für Alle ist die Barrierefreiheit einfach komfortabel -

in jedem Falle wird die Wohn- und Lebensqualität bedeutend verbessert.

Barrierefreiheit ist normal und muss nicht als solche erkannt werden. Sie ist nicht ausschließlich für ältere Menschen, mit oder ohne Handicap, sondern erhöht die Lebensqualität für Menschen jeden Alters.

Barrierefreiheit ist für alle gut!

Die Beratung zur Herstellung der Barrierefreiheit oder Rollstuhlgerechtigkeit

ist kostenlos und für Sie unverbindlich!

Um einen Üerblick über notwendige Baumaßnahmen und deren Kosten zu erhalten, ist es bezüglich der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 unerlässlich, sich bezüglich der individuell notwendigen Baumaßnahmen neutral, unverbindlich und kostenkos beraten zu lassen.


Ob Sie danach Maßnahmen ergreifen, liegt in Ihrem eigenen Ermessen.


Falls Sie an einer Beratung interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Gern zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und beantworten wir Ihre Fragen.

Dazu haben wir nachfolgend nach unserem Prinzip

"unbürokratisch & unkompliziert"

ein Kontakt-Formular angefügt, womit Sie direkt mit uns kommunizieren, Fragen stellen und Termine vereinbaren können - oder rufen Sie uns einfach an.

Wir freuen uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme zu uns:

Was bedeutet "barrierefrei" und "rollstuhlgerecht"?

Die beiden Begriffe „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ sind genau definiert und garantieren bestimmte Ausstattungsmerkmale, und zwar durch die DIN 18040.

Darin sind bestimmte Normen für barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen festgelegt.

Die DIN 18040-1 bezieht sich auf die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden.

Die DIN 18040-2 normiert die barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden.

Bei Wohngebäuden ist gemäß DIN 18040-2 noch einmal zwischen dem öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden und den Wohnungen selbst zu unterscheiden, denn für die Bereiche ist der Begriff „barrierefrei“ jeweils etwas unterschiedlich definiert:


>> Öffentlicher Bereich von Wohngebäuden:

Bei der Infrastruktur des Gebäudes schließt der Begriff „barrierefrei“ automatisch

auch die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer ein, ist also gleichbedeutend mit

„rollstuhlgerecht“.

Das gilt für Zufahrtswege, Garagen, Flure und den Bereich bis hinter die

Wohnungseingangstür.


>> Privater Wohnbereich:

Hier wird noch einmal zwischen zwei Standards unterschieden, und zwar zwischen

barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem

Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.


Eine rollstuhlgerechte Wohnung entspricht also allen Standards einer barrierefreien Wohnung, erfüllt aber darüber hinaus weitere Anforderungen:

Während bei einer barrierefreien Wohnung etwa eine Türdurchgangsbreite von 80 Zentimeter ausreichend ist, sind laut DIN für Rollstuhlfahrer 90 Zentimeter notwendig.

Barrierefreiheit ist durch Bewegungsflächen von 120 x 120 Zentimeter gegeben, damit eine Wohnung rollstuhlgerecht ist, braucht es jedoch Flächen von 150 x 150 Zentimeter, zum Beispiel m Badezimmer oder der Küche.


Bei einer als barrierefrei ausgezeichneten Wohnung ist also nicht automatisch von einer rollstuhlgerechten Wohnung auszugehen.

Ist eine Wohnung jedoch als „uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ ausgewiesen, ist sie auch zwangsläufig barrierefrei.

Die wesentlichen Maßnahmen

Es gibt wesentliche Kriterien sowie Checklisten einer barrierefreien Wohnung nach

DIN 18040-2. Die einzelnen Punkte oder alle notwendig einzuhaltenden Maßnahmen hier

in Gänze aufzulisten und zu erläutern, wäre sehr umfangreich und unübersichtlich; außerdem ersetzt dies keinesfalls die DIN 18040-2.

Um hier verständlich, pragmatisch und unkompliziert vorzugehen, sowie die Umsetzung der Barrierefreiheit oder Rollstuhlgerechtigkeit den individuellen Vorgaben anzupassen, bietet sich die Wohnraum-Bauberatung der ipm-KG an.

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Kosten und Finanzierung von barrierefreien Umbaumaßnahmen

Bevor Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit oder Rollstuhlgerechtigkeit ergriffen werden, stellt sich die Frage nach den Kosten und der Finanzierung bzw. nach Finanzierungsunterstützungen. Im Rahmen einer Wohnraum-Beratung geben wir eine erste Kostenschätzung bezüglich der notwendigen Baumaßnahmen ab und einen Überblick über aktuell mögliche Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen, z. B. der Pflegekassen oder der KfW-Förderbank.

Im Falle der weiteren Konkretisierung der Baumaßnahmen würden wir detaillierte Angebote zertifizierter Handwerksunternehmen einholen und falls gewünscht die Baumaßnahme weiterhin betreuen, organisieren und kontrollieren.

Die Barrierefreiheit zu hause